freie Wahl der Heilmittel
wissenschaftlich anerkannte Beurteilungmöglichkeit der Naturheilkunde
 Traditioneller Kontext und regionale Geschichte
Politische Definition von “C A M”

ANME engagiert sich für
die CAM in Europa

Schwerpunktthema Heilmittel

Themenschwerpunkt
Heilmittel

Schwerpunktthema Studiendesign

Themenschwerpunkt
Studiendesign

Schwerpunktthema Immaterielles Kulturerbe

Themenschwerpunkt
Immaterielles Kulturerbe

Schwerpunktthema Therapiefreiheit

Themenschwerpunkt
Therapiefreiheit

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Im Oktober 2021 veröffentlichte der BKTD einen Beitrag auf der Webseite „Konferenz zur Zukunft Europas“ der Europäischen Union - insbesondere zur Zukunft der CAM-Therapeuten im Bereich der Tiergesundheit. Sie können diesen unterstützen, indem Sie ihn auf der Webseite der Zukunftskonferenz liken und teilen:

https://futureu.europa.eu/

Hier der Beitrag im Wortlaut:

Komplementäre und alternative Medizin für Tiere ist ein Beitrag

  • zur Gewährleistung der Tiergesundheit in Ergänzung zur tierärztlichen Versorgung
  • zur Prävention von Tierkrankheiten
  • zur Vermeidung von AMR
  • zum Schutz der Umwelt

Berufe, die CAM ausüben, müssen rechtliche Rahmenbedingungen erhalten, die ihnen eine freie Berufsausübung in der EU ermöglichen. Mitgliedstaaten der EU sollen

  • Tierheilpraktiker als selbstständigen Beruf wertschätzen und anerkennen, Therapiefreiheit der Tierheilpraktiker gewährleisten
  • die Verfügbarkeit und Anwendung von Humanarzneimitteln, die unschädlich für Menschen, Tiere und Umwelt sind, für die Anwendung am Tier durch Tierheilpraktiker erhalten, insbes. Homöopathische und pflanzliche Arzneimittel.
  • bewährte traditionelle Heilmethoden (insbes. Blutegel, TEN, TCM, Neuraltherapie) bei Tieren durch Tierheilpraktiker erhalten
  • den Beruf des Tierheilpraktikers als staatlichen Ausbildungsberuf anerkennen
  • Tierhaltern ein Wahlrecht zwischen CAM und konventioneller Medizin in Übereinstimmung mit dem Tierschutzrecht ermöglichen
  • Tierheilpraktiker als Beteiligte in öffentlichen Beratungsprozessen in allen Belangen der Tiergesundheit umfassend einbeziehen
  • Tierheilpraktiker in die Arzneimittelüberwachung für Tierarzneimittel (Pharmakovigilanz) einbeziehen
  • die Qualität von Arzneimitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, erhalten und fördern, z.B. durch Festlegung von Herstellungsstandards, durch die Erhaltung der Apothekenpflicht homöopathischer Arzneimittel
  • CAM als Beitrag zur Tiergesundheit in allen Beratungen zur Tiergesundheit berücksichtigen

Weitere Informationen siehe: https://www.bktd.com