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Association for Natural Medicine in Europe e.V.

...für eine naturgemäße Gesundheitsförderung in Europa!

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EU – Prüfverfahren zur Zulassung von neuen gentechnisch veränderten Pflanzen


von Heike Brunner, HP / Journalistin / PR-ANME

Neue Gen Technik (NGT) Verfahren drängen auf dem europäischen Markt. Zulassungen für diese NGT`s sind in aktuellen Prüfverfahren der Europäischen Kommission. Die neuen Techniken nutzen zellinterne Reparaturmechanismen, um die gewünschten Veränderungen am Genom vorzunehmen. Das "Genom Editing" gewinnt dabei seit Entdeckung der CRISP-CAS Technik zunehmend an Bedeutung. Hierbei wird ein zellinterner Reparaturmechanismus genutzt, um die gewünschten Veränderungen am Genom vorzunehmen: Mit der CRISP-CAS Technik ("DNA-Schere") kann man DNA an einer beliebigen Stelle zerschneiden. Dieser Mechanismus funktioniert in jedem Organismus.

Auch in der natürlichen Entwicklung passiert solch ein "Einschneiden" oder Verändern um sich z.B. klimatischen Veränderungen an zu passen. Bei CRISP-CAS ergeben sich folgende Möglichkeiten der gezielten Einflussnahmen: Das An- oder Ausschalten bestimmter DNA-Sequenzen, eine gezielte veränderte Wirkung, das Entfernen bestimmter DNA-Teile, das Anders ablesen und, hier besonders von Interesse, das Einfügen neuer Gene.

Hilfe gegen den Klimawandel oder für die Marktwirtschaft?

Die Technik ist relativ "einfach", um nicht zu sagen "kosten gering", anzuwenden und wird nun insbesondere dazu genutzt, um Pflanzen gegen Umweltstress (z.B. Klimawandel bedingte Hitze, Überschwemmung) oder schlicht gegen Pestizid-Resistenz zu züchten. Da diese Veränderung auch auf natürlichem Wege vorkommen kann, wird argumentiert, dass keine Kennzeichnungspflicht dieser neuen gentechnisch veränderten Pflanzen nötig ist. Das GeN-Ethische Netzwerk hält dem jedoch entgegen, dass in der natürlichen Veränderung natürliche "Leitplanken" die Veränderungen im Zaum halten, die sich schon durch die viel längere Veränderungsdauer ergeben. Fraglich sei auch die Zielführung. Pflanzen, die zwar mit Trockenheit und Pestiziden gut klarkommen, passen sich letztlich nur dem Klimawandel an, und gehen nicht dessen Ursachen an (z.B. die industrielle Landwirtschaft). So wird zwar mit einem Fortschritt im Kampf gegen den Klimawandel argumentiert, der solcherart aber leider keinen Pardigmenwechsel einläutet, sondern stattdessen "kranke" Systeme weiter am Leben erhält.

Das GeN-Ethische Netzwerk weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es interessant wäre, genau zu recherchieren, was die Hersteller ansonsten noch auf der Forschungsagenda veröffentlichen. Oftmals stellen sie gleichzeitig das passende Pestizid her. Der Interessenskonflikt liegt hierbei auf der Hand: Sprich, es geht nicht um altruistische Rettungsgedanken, welche sofort einer hungernden Welt im Klimawandel helfen! Es geht stattdessen um Markt- und Salonfähigkeit, inklusive einer Schaffung von Abhängigkeit bei Erzeuger*innen von diesen neuen Saatgutpatenten und -produkten.

Kennzeichnungspflicht - Ja oder Nein?

Laut dem EuGH-Urteil von 2018 fällt die NGT unter das Gentechnikgesetz der EU. Aktuell wird von der Europäischen Kommission an einer Studie zur Umsetzbarkeit des Prüfverfahrens gearbeitet. Der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene (impact assessment, Konsultationen) wird sich daran orientieren. Ein Vorschlag kommt voraussichtlich 2023. Stimmt die EU einer nicht notwendigen Kennzeichnungspflicht zu, würde dies eine unkontrollierbare Verbreitung dieser Pflanzen bedeuten. Eine Vermischung aus natürlichem Saatgut und gentechnisch verändertem Saatgut wäre dann unvermeidlich. In Bezug auf eventuelle Folgen ist die gegenwärtige Studienlage äußerst dünn.
Für Interessierte empfiehlt sich die weitere Lektüre auf den Seiten des Gen-ethischen Netzwerkes, die zudem sehr gut aufbereitete Informationsveranstaltungen rund um dieses Thema anbieten.