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Association for Natural Medicine in Europe e.V.

...für eine naturbasierte Gesundheitsförderung in Europa!

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Bündnis90/Die Grünen stimmt gegen traditionelle Heilmittel


Auf der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen-Partei vom 28.-30.November 2025 lagen zwei Anträge vor, die im Kern die Abschaffung der besonderen Therapierichtungen im Arzneimittelrecht bewirken würden.

Antrag VR-02 der KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg und Antrag VR-02-001-2 des Bundesvorstandes. Unter dem Titel „Keine Erstattung homöopathischer Leistungen durch gesetzliche Krankenkassen – für eine evidenzbasierte Gesundheitspolitik!“ verbirgt sich weit mehr als diese Forderung. Über eine Streichung der Satzungsleistung der GKV wurde schon mehrfach diskutiert, nicht nur in der Partei der Grünen, sondern insbesondere auch bei der SPD. Sie hat bislang keine Mehrheit gefunden, weder in der Politik noch in der Bevölkerung. Letztere hat sich mit beindruckenden Aktionen bis hin zu im Bundestag zugelassenen Petitionen dagegen ausgesprochen.

Es ist befremdend, warum jetzt in der Grünen-Partei dieses Thema wieder so vehement vorangetrieben wird. Findet denn der Wunsch einer großen Mehrheit in der Bevölkerung so gar keinen Niederschlag? Und was wäre denn gewonnen? Kostenersparnis sicherlich nicht. Und nur noch evidenzbasierte Leistungen? Bei genauerer Betrachtung haben die GKV durchaus einen Spielraum, auch nicht-evidenzbasierte Leistungen zu erstatten. Also Ungleichbehandlung der therapeutischen Verfahren? Und es wäre auch mal sinnvoll, den Begriff „Evidenz“ in seiner gesamten Bedeutung zu berücksichtigen. Sie umfasst neben der klinischen Forschung (externe Evidenz) gleichwertig die ärztliche Erfahrung (interne Evidenz) und die Patientenpräferenz (Wünsche der Patienten). Alle drei zusammen firmieren auch unter "Integrative Medizin", die ja letztendlich im Gesundheitswesen angestrebt wird.

Akute Gefahr für die besonderen Therapierichtungen

Wobei ich zu den wirklich einschneidenden Auswirkungen der Anträge komme: den geplanten Eingriff in den Binnenkonsens des Arzneimittelrechts. Vereinfacht gesagt, regelt dieser Binnenkonsens Zulassungsverfahren für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen. Unter diese fallen Homöopathie, Anthroposophie und etliche Phytotherapeutika.

Sie stehen unter diesem besonderen Zulassungsschutz, nicht zuletzt um sie vor dem Aussterben zu bewahren, dem ein durchaus umstrittenes einseitiges Studiendesign der RCT (randomisiert, kontrolliert, doppelt verblindet) zugrunde liegt. Hier wird auf zwei wesentliche Pfeiler verzichtet: dem Wirkbereich der Interaktion zwischen Behandler und Patient und der individuell am Patienten ausgerichteten Therapie. Ganz zu schweigen von der selektiven Auswahl der Versuchspersonen, die im wahrsten Sinne des Wortes ziellos ist.

Die besonderen Therapierichtungen sind erfahrungsbasierte Therapien, oftmals über Jahrhunderte erfolgreich angewendet (wenn sie nicht erfolgreich wären, wären sie längst nicht mehr in Anwendung – Patienten sind durchaus pragmatisch, wenn es nicht hilft, schwindet die Nachfrage…). Deshalb hat der Gesetzgeber in weiser Entscheidung festgelegt, dass anstelle des stringenten wissenschaftlich ausgerichteten Wirksamkeitsnachweises bei der Zulassung der besonderen Therapierichtungen als Arzneimittel die medizinische Erfahrung und Aussage von Expertengruppen herangezogen wird. Diese Expertengruppen sind in aller Regel Kommissionen beim BfArM, die sich aus Wissenschaftlern zusammensetzen (z.B. aus der Pharmazie, Pharmakologie, Biochemie u.a.). Sie beziehen die Besonderheiten dieser Therapierichtungen in ihre Bewertung mit ein, wie etwa die Historie, Monographien, Plausibilität der Anwendungen über Jahrhunderte hinweg.

Wird dieser Binnenkonsens abgeschafft, könnten diese Heilmittel nicht mehr als Arzneimittel zugelassen oder registriert werden, da ja dann nur noch der stringente wissenschaftliche Nachweis von Wirksamkeit die Voraussetzung wäre. Also das Ende jahrhundertelanger Erfahrungsmedizin im deutschen Gesundheitswesen!

Folgen für Behandler, Patienten, Apotheken und Hersteller:

Für Behandler ist kein Rezeptieren mehr möglich, die Therapievielfalt ist massiv gefährdet, für Patienten gibt es keine Therapiewahl mehr, Apotheken verlieren die Apothekenpflicht für diese besonderen Therapierichtungen und können damit auch nicht mehr beraten, was den Patientenschutz vermindert, die Nachfrage bei den Herstellern schwindet, was den Verlust von Familienbetrieben und Arbeitsplätzen nach sich ziehen wird. Ist das so im Sinne der Grünen-Partei? Im Sinne der Betroffenen und eines Großteils der Bevölkerung sicherlich nicht.

Bitte auch einen Blick über den Tellerrand

Ich möchte auch noch auf den internationalen Umgang mit diesen besonderen Therapierichtungen hinweisen, die hier unter der Bezeichnung "Traditionelle Medizin" firmieren. In Europa sind sie als Arzneimittel zugelassen, unterliegen also den Bestimmungen des europäischen Arzneimittelbuchs. Für Deutschland müssten dann Ausnahmeregelungen getroffen werden, was einem reibungsfreien Austausch von Warenverkehr innerhalb der EU sicherlich zuwiderlaufen und insbesondere mehr Bürokratie verursachen dürfte.

International bemüht sich vor allem die WHO Traditionelle Heilweisen zu fördern. Unter dem Stichwort T&CM (Traditional and Complementary Medicine) richtet sie globale Veranstaltungen aus, um die traditionellen Heilweisen im universellen Gesundheitssystem zu verankern. Denn ohne sie wäre die Gesundheitsversorgung weiter Teile der Weltbevölkerung gar nicht möglich.

Und was machen deutsche politische Parteien, die traditionelle Heilweisen aus dem Gesundheitssystem entfernen wollen? Sie vernichten einen wertvollen Schatz, der insbesondere in Deutschland seine Wurzeln hat (Homöopathie, Anthroposophie, Pflanzenheilkunde).

Und das ohne Not! Was ist der Gewinn?

Wenn diese traditionsreichen Therapien als Arzneimittel aus dem Gesundheitssystem entfernt werden, landen sie im Ramschladen der unkontrollierten Nahrungsergänzungsmittel, ohne Beratung für die Nutzer, ohne Transparenz an Qualität und Sicherheit – sieht für die Grünen-Partei so Patientenschutz aus?

Am 28. November 2025 ist auf der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen-Partei, trotz eindringlicher Hinweise besonnener Delegierter auf die Folgen, der Antrag VR-02 – der mit den weitreichenden Konsequenzen – unter großem Jubel mit großer Mehrheit beschlossen worden. Die Partei ist zwar derzeit nicht in Regierungsverantwortung, sollte sie da je wieder hinkommen, wäre sie an ihre Delegiertenbeschlüsse gebunden.


Ursula Hilpert-Mühlig
Präsidentin des Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.(FDH)
Maarweg 10, 53123 Bonn
Tel: 0228/611049
E-Mail: fdh-bonn(at)-online.de
www.heilpraktiker.org